Es ist inzwischen hinlänglich bekannt: Feuerwehren löschen nicht nur Brände, sie helfen – schnell und kompetent – bei Notfällen aller Art.
Löschen – oder wie man in Amtsdeutsch sagt: „Abwehrender Brandschutz“ – ist die traditionelle und namengebende Aufgabe der Feuerwehr.
Vorbeugender Brandschutz (VB) sind – im Gegensatz zum abwehrenden Brandschutz – Vorkehrungen, die man zur Vermeidung der Entstehung von Schadenfeuern trifft. Das sind in erster Linie bauliche Maßnahmen, die auch im Bauordnungsrecht gesetzlich geregelt sind. Deshalb ist der VB auch keine klassische Aufgabe der Feuerwehr sondern eher der Baubehörde.
Brandsicherheitswachen bei größeren Veranstaltungen sind ebenfalls Elemente des vorbeugenden Brandschutzes.
Für Bonn ist die Feuerwehr – hier: Abteilung 37-2 – für den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zuständig.
Bergen – ....
Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung von Atmung und Kreislauf richten oder das Befreien aus einer gefährlichen Zwangslage.
Das Befreien aus Zwangslagen mit technischen Hilfmitteln ist eine
Schützen – ....
Brandschutzaufklärung ist dem Motiv nach Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, womit die Bürger über Gefahren informiert werden, die zu Bränden und in der Folge zu Schäden an Leib und Leben und Hab und Gut führen können.
Brandschutzerziehung ist sozusagen Brandschutzaufklärung im Kleinformat ...
Sicherheitstipps – Feuerwehren tun gut daran, den Bürgern über die vorgenannte Brandschutzaufklärung hinaus Hinweise zur allgemeinen Sicherheit zu geben, die auf den ersten Blick nicht unbedingt etwas mit Feuer zu tun haben. Sehr beliebte Themen hierbei sind der Notruf, die Rettungsgasse, Falschparker und die Erkennbarkeit von Hausnummern.
Fahrzeuge und Geräte – ....
Gebäude und Umgebung – ....
Fotos: ...