UNSER FÖRDERVEREIN
Die aktive Mitarbeit in einem Verein oder bei der Feuerwehr ist wirklich nicht jedermanns Sache. Es gibt jedoch die Möglichkeit als Fördermitglied einen wertvollen Beitrag zur Zukunft Ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu leisten.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden für folgende Zwecke verwendet:
• Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen
• Ausstattung des Feuerwehrhauses
• Förderung der Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen Feuerwehr
• Förderung der Öffentlichkeitsarbeit von Freiwilliger Feuerwehr und Jugendfeuerwehr
• Förderung der Jugendarbeit
• Förderung von Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung
• Durchführung von Veranstaltungen
Der Förderverein wurde 2007 gegründet und zählt Feuerwehrangehörige, Privatpersonen und Firmen zu seinen Mitgliedern. Zweck des Vereines ist es, die Aktivitäten der Löscheinheit Lengsdorf zu unterstützen.
Wer die Feuerwehr vor Ort unmittelbar finanziell unterstützen möchte, ist beim Förderverein genau richtig.
Der Verein wurde nicht dazu gegründet, um grundsätzlich notwendige Anschaffungen – wie Einsatzfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände – zu ermöglichen. Diese Ausgaben werden mit kommunalen Mitteln bestritten.
Es gibt jedoch finanzielle Aufwendungen, die dürfen oder können nicht von der Kommune übernommen werden. Der Förderverein schließt diese Lücke und sorgt für eine ausgewogene Unterstützung der Arbeit der örtlichen Feuerwehr in Lengsdorf.
Förderverein der Feuerwehr in Lengsdorf e.V.
Anschrift und Vereinssitz: Im Mühlenbach 54, 53127 Bonn
Vereinsregister: VR 8829 beim Amtsgericht Bonn
Vorstand:
Uwe Wilksen, 1. Vorsitzender | Martin Hamacher, 2. Vorsitzender
Ruben Lang, Kassenwart | Marvin Stephan, Schriftführer
Bankverbindung: Konto 6205 169 014 | VR-Bank Bonn | BLZ 381 602 20
IBAN: DE32 3816 0220 6205 1690 14 | BIC/SWIFT: GENODED1HBO
Gläubiger-ID für das SEPA-Verfahren: DE17 ZZZ0 0000 8714 02
Der Förderverein der Feuerwehr in Lengsdorf e.V. ist nach dem letzten Bescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt vom 08.05.2015 von der Körperschaftsteuer befreit, da er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken dient.